Habilitieren
Habilitation und Habilitationsverfahren
Die Habilitation ist in vielen europäischen Ländern die höchstrangige Hochschulprüfung und gilt als Nachweis für eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation. Im Rahmen des Habilitationsverfahrens wird festgestellt, dass das Fach durch die Habilitierenden in voller Breite in Forschung und Lehre vertreten werden kann.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Habilitation kann bei entsprechender Lehrerfahrung die Verleihung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach beim Rektorat der jeweiligen Universität beantragt werden. Damit ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an einer Universität auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
Das Recht, Habilitationsverfahren durchzuführen, obliegt in Österreich den Fakultäten einer Universität. Die grundlegenden Bestimmungen zum Verfahren finden sich im Universitätsgesetz 2002. Weiters sind die Vorgaben in den Satzungen der einzelnen Universitäten sowie die Richtlinien der jeweiligen Fakultät zu beachten.